B2B-Liefer- und Verkaufsbedingungen der BatteryGo.de, Hohenzollernallee 14, 40235 Düsseldorf

 

Abschnitt I. – Allgemeiner Teil

Diese allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen der Firma BatteryGo.de, eine Marke der DO! Media & Consulting GmbH, Geschäftsführer Dominic Ojinnaka (im Folgenden „BatteryGo.de“) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen abweichende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z.B. Einkaufsbedingungen) des Kunden/Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, BatteryGo.de hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn BatteryGo.de in Kenntnis entgegenstehender oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge, ohne dass es eines neuerlichen Hinweises bedarf.

1. Vertragsgegenstand

1.1. BatteryGo.de bietet für seinen Kunden „Handytankstellen“ zum Kauf an. Handytankstellen sind Ladestationen für Mobilfunkgeräte mit verschließbaren Fächern. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen BatteryGo.de und seinen Kunden/Auftraggebern.

1.2. Kunden i. S. d. Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts.

2. Vertragsschluss

2.1. Vertragsangebote von BatteryGo.de, insbesondere die mit “Angebot” überschriebenen Leistungsaufstellungen, sind freibleibend. Beabsichtigt der Kunde, ein Vertragsverhältnis mit der BatteryGo.de einzugehen, so bedarf es zum Zustandekommen des Vertrags nach Eingang einer entsprechenden Erklärung des Kunden (z.B. Bestellung, Auftragserteilung) einer Annahme dieses Vertragsangebots durch BatteryGo.de (Auftragsbestätigung), soweit nicht ein gesonderter Vertragstext ausgefertigt wird. Mit der Auftragserteilung sichert der Kunde seine Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit zu.

2.2. Die BatteryGo.de ist berechtigt, ein Vertragsangebot des Kunden (Bestellung, Auftragserteilung) innerhalb von 14 Tagen nach Eingang (Zugang) anzunehmen. Geht das Vertragsangebot des Kunden auf elektronischem Wege ein, so stellt eine Zugangsbestätigung auf gleichem Wege noch keine verbindliche Annahme des Vertragsangebotes des Kunden dar.

2.3. Soweit die BatteryGo.de die technische Dokumentation (Montage- bzw. Installationsanleitung, Bedienungsanleitung, Wartungsanleitung) Abbildungen, Zeichnungen, technische Beschreibungen, Fertigungs- und Funktionsskizzen sowie sonstige Unterlagen an den Kunden übergibt, sind die darin gemachten Angaben für BatteryGo.de nicht bindend, soweit die BatteryGo.de nicht ausdrücklich zur verbindlichen Grundlage des Vertrages erklärt. Das gilt auch für Angaben in Verkaufsprospekten. Technische Änderungen in Katalogen, Webseiten und technischen Dokumentationen bleiben vorbehalten.

2.4. An Abbildungen, Zeichnungen, technische Beschreibungen, Fertigungs- und Funktionsskizzen sowie sonstigen Unterlagen im Sinne von technischen Dokumentationen behält sich BatteryGo.de Eigentums- und Urheberrechte vor. Unbeschadet davon sind Rechte Dritter an diesen Unterlagen. Der Kunde darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob diese als vertraulich gekennzeichnet sind.

2.5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer der BatteryGo.de. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine etwaige Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. BatteryGo.de ist jedoch berechtigt, den Vertragsschluss durch Lieferung von qualitativ und preislich adäquaten, anderweitig beziehbaren Komponenten herbeizuführen.

3. Lieferung und Leistung

3.1. Die Lieferung des Leistungsgegenstands erfolgt an die in der Leistungsaufstellung angegebene inländische Anschrift des Kunden. Soweit nichts anderes vereinbart wird die Ablieferung Bordsteinkante geschuldet. Lieferungen in das Ausland erfolgen nach gesonderter Vereinbarung über die Transportkosten. BatteryGo.de ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass zum vorgesehenen Lieferzeitpunkt das Produkt ordnungsgemäß am vereinbarten Lieferort abgeliefert werden kann.

3.2. Mit Übergabe des Leistungsgegenstands an den von BatteryGo.de bestimmten Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Leistungsgegenstands auf den Kunden über. BatteryGo.de wird auf schriftlichen Wunsch des Kunden eine entsprechende Frachtversicherung auf Kosten des Kunden abschließen.

3.3. Termine und Fristen sind unverbindlich, wenn BatteryGo.de sie nicht als Fixtermin bezeichnet und deren Einhaltung schriftlich zusichert. Voraussetzung der Einhaltung aller Termine ist, dass der Kunde sämtliche von ihm zu stellenden erforderlichen Unterlagen übergeben und eigene (Vor-)Leistungen erbracht hat. Soweit und solange hindernde Umstände (z.B.: Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen) eintreten, welche BatteryGo.de oder beauftragte Dritte die Erbringung der Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen oder soweit und solange der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht vorgenommen hat, ist BatteryGo.de von der Einhaltung der fixen Liefer- und Leistungstermine entbunden. Es ist zudem berechtigt, die vereinbarten Fixtermine und Fristen für die voraussichtliche Dauer der hindernden Umstände hinauszuschieben. Dies gilt nicht, soweit die hindernden Umstände von BatteryGo.de schuldhaft herbeigeführt wurden. Die BatteryGo.de wird den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von den hindernden Umständen und deren Auswirkung auf die Lieferung/Leistung informieren.

3.4. Beträgt der Zeitraum, in welchem die den Fixtermin hindernden Umstände vorliegen, nicht nur eine unerhebliche Zeit, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts ist BatteryGo.de verpflichtet, etwaige bereits vom Kunden empfangene Leistungen zurück zu gewähren. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von BatteryGo.de innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder an der Leistung festhält.

3.5. BatteryGo.de ist bei nicht rechtzeitiger oder grundlos verweigerter Annahme der Ware berechtigt, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20% der Rechnungssumme zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden geringer ist.

3.6. Der Kunde hat die erhaltene Ware unverzüglich auf Fehler zu prüfen und der BatteryGo.de schriftlich und spezifiziert mitzuteilen. Die Rügefrist des § 377 HGB beträgt in diesem Falle 5 Werktage. Diese Frist gilt nicht für versteckte Mängel, die bei der Untersuchung nicht erkennbar waren. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach deren Entdeckung geltend gemacht werden. Die Rügen sind so rechtzeitig vor einer Be- und Verarbeitung mitzuteilen, dass die BatteryGo.de noch Abhilfe schaffen kann. Versäumt der Kunde die Rüge, verliert er etwaige Gewährleistungsrechte. Auch dann, wenn der Kunde die Sache auf Anweisung des Käufers an einen Dritten geliefert hat, trifft den Kunden die Rügeobliegenheit nach § 377 HGB. Dies gilt auch im Fall der Durchlieferung an einen nicht kaufmännischen Abnehmer.

4. Garantien

4.1. Sämtliche Angaben und Leistungsbeschreibungen stellen als solche keine Garantien im Sinne von § 443 BGB dar. BatteryGo.de gibt – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – keine eigenen Garantien ab. Sie weist höchstens auf Garantien des Herstellers oder eines Dritten hin. Das betrifft insbesondere Leistungs- und Produktgarantien.

4.2. Leistet der Hersteller der Produkte oder ein Dritter aus der Lieferkette eine Garantie neben den gesetzlichen Rechten, so gilt diese ausschließlich im Verhältnis des Kunden zum Hersteller. Zur Wahrung der Garantieansprüche hat sich der Kunde im Falle des Auftretens von unter die Garantie fallenden Fehlern/ Mängeln direkt an den Hersteller bzw. den Dritten zu wenden. In vorstehendem Falle wird der Kunde auch BatteryGo.de im Hinblick auf die eventuelle Geltendmachung von Ansprüchen informieren und ihn über die Handhabung der Garantie durch den Hersteller bzw. den Dritten auf dem Laufenden halten.

5. Eigentumsvorbehalt und Sicherung

5.1. Die gelieferten Gegenstände bleiben Eigentum von BatteryGo.de, bis der Kunde sämtliche aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Ansprüche erfüllt hat. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Gegenstände untersagt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde BatteryGo.de unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

5.2. Der Kunde ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der BatteryGo.de nicht berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs umzubilden und zu verarbeiten. Im Falle des Erlöschens des Eigentums infolge gesetzlichen Eigentumsübergangs, insbesondere durch Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung, verpflichtet sich der Kunde, mit Abschluss des Vertrags der BatteryGo.de einen (Mit-) Eigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts zu übertragen.

5.3. Bei Pflichtverletzungen, insbesondere Zahlungsverzug des Kunden, ist BatteryGo.de berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und die Vorbehaltsware zur Tilgung der gesicherten Forderungen zu verwerten oder die Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware durch die BatteryGo.de erfordert keinen Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde ist verpflichtet, der BatteryGo.de die bereits gezogenen Nutzungen zu erstatten.

5.4. Überlässt der Kunde den Leistungsgegenstand wiederum eigenen Abnehmern, tritt er schon mit Abschluss des Vertrages zwischen ihm und der BatteryGo.de die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe ab. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Der dem Lieferanten abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Lieferanten erfolgt. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass der Abnehmer erst mit dieser Zahlung Eigentum erwirbt. Der Kunde wird ermächtigt, die an BatteryGo.de abgetretenen Forderungen im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs für eigene Rechnung und in eigenem Namen einzuziehen. Diese Ermächtigung kann von BatteryGo.de für den Fall, dass sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet, widerrufen werden. Widerruft BatteryGo.de diese Ermächtigung, hat der Kunde BatteryGo.de auf Verlangen alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.

6. Zahlungen

6.1. Die Vergütung für die Lieferungen und Leistungen von BatteryGo.de richtet sich nach dem Vertrag. Die Preise gelten ab Lager zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und zzgl. der Verpackungs- und Versandkosten. BatteryGo.de stellt dem Kunden eine Rechnung aus, die die jeweils zur Zeit der Rechnungsstellung gültige Umsatzsteuer ausweist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen in vollem Umfang bei Entgegennahme der Leistung, spätestens aber innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

6.2. BatteryGo.de kann Vorauszahlungen verlangen. Diese sind im Zweifel bei Entgegennahme der Leistung zur Zahlung fällig.

6.3. Der Kunde kommt mit der Zahlung 14 Kalendertage nach Entgegennahme der Leistung, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Zugang der Rechnung in Verzug, außer er hat die für den Verzug maßgeblichen Umstände nicht zu vertreten. Im Falle des Zahlungsverzuges eines Kunden, der Unternehmer ist, ist BatteryGo.de dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. BatteryGo.de ist berechtigt, höhere Verzugszinsen zu verlangen, soweit deren Höhe nachgewiesen ist.

6.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden oder in dem Falle, dass nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist BatteryGo.de berechtigt, die gesamte Restschuld des Kunden aus allen Verträgen fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder sich nach Ablauf einer angemessenen Frist unbeschadet anderweitiger Rechte vom Vertrag zu lösen.

6.5 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind

7. Haftung/Schadensersatz/Gewährleistung

7.1. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet BatteryGo.de Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur

– bei Vorsatz unbeschränkt;

– bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte;

– bei einfacher Fahrlässigkeit nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, und nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens, der durch die Pflicht verhindert werden sollte, jedoch beschränkt auf 10 % des Wertes der Lieferung pro Schadensfall, insgesamt höchstens 5.000 € aus dem Vertrag;

7.2. Für alle Ansprüche gegen BatteryGo.de auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt – außer in den Fällen unbeschränkter Haftung- eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt. Gleichsam gilt die Verjährungsfrist dieses Absatzes nicht, soweit § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) längere Verjährungsfristen vorsieht.

7.3. BatteryGo.de haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der BatteryGo.de oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Lieferanten für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer der BatteryGo.de etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.

7.4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den

vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

7.5 Die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr. BatteryGo.de übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Aufbau- oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen. Werden Reparaturen oder Veränderungen vom Kunden oder von dritter Seite ohne schriftliche Einwilligung von BatteryGo.de am Liefergegenstand vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung.

8. Technische Beratung

8.1. Etwaige anwendungstechnische Beratung durch BatteryGo.de in Wort, Schrift oder durch Versuche außerhalb einer gesonderten Vereinbarung zur Beratung (vergütungspflichtiger Beratungsvertrag), erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der von BatteryGo.de gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

8.2. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeiten von der BatteryGo.de und liegen im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Kunden.

9. Gemeinsame Bestimmungen

9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche aus dem Vertrag ist der Sitz von der BatteryGo.de, sofern der Kunde Kaufmann ist. In diesem Fall ist die BatteryGo.de jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

9.2. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

9.4. Änderungen dieser AGB werden über den Internetauftritt der BatteryGo.de bekannt gegeben und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich der Änderung widerspricht. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an die BatteryGo.de absenden.

9.5. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass BatteryGo.de die Installation als Referenz benennen und mit Fotos der Installation werben darf. Darin enthalten ist die Erlaubnis, des Kunden Firmenlogo oder ggf. Dritten und eine Zusammenfassung des Projekts.

10. Contenteinspielung

10.1. Der Kunde hat BatteryGo.de alle Informationen, Materialien und Daten, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind, unentgeltlich und rechtzeitig, d.h. regelmäßig mit Auftragserteilung, zur Verfügung zu stellen. Kunde gewährleistet, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Materialien und Daten nicht gegen geltendes Recht verstoßen und frei von Rechten Dritter sind. Im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten ist der Kunde verpflichtet, sicherzustellen, dass

• die von ihm oder von einem seiner Vertragspartner gelieferten Daten keine Sicherheitsrisiken auf der Hardware von BatteryGo.de oder eines von ihr beauftragten Dritten darstellen,

• die für die Animation verwendeten Daten oder sonstige Inhalte nicht gesetzwidrig sind,

• die für die Animation verwendeten Daten oder sonstige Inhalte keinerlei Urheber- oder Lizenzrechte Dritter verletzen,

• alle gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Auflagen erfüllt sind.

Vermietungsbedingungen der BatteryGo.de, Hohenzollernallee 14, 40235 Düsseldorf

Abschnitt I. – Allgemeiner Teil

Diese allgemeinen Vermietungsbedingungen der Firma BatteryGo.de, eine Marke der DO! Media & Consulting GmbH, Geschäftsführer Dominic Ojinnaka (im Folgenden „BatteryGo.de“) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Vermietungsbedingungen abweichende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (im Folgenden: Mieter“ gelten nicht, es sei denn, BatteryGo.de hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese allgemeinen Vermietungsbedingungen gelten auch dann, wenn BatteryGo.de in Kenntnis entgegenstehender oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Mieters die Übergabe an den Mieter vorbehaltlos ausführt. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge, ohne dass es eines neuerlichen Hinweises bedarf.

1. Vertragsgegenstand

1.1. BatteryGo.de bietet für seinen Kunden „Handytankstellen“ zur Anmietung an. Handytankstellen sind Ladestationen für Mobilfunkgeräte mit verschließbaren Fächern (im Folgenden „Mietsache“).

1.2. Mieter i. S. d. Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts.

2. Vertragsschluss

2.1. Vertragsangebote von BatteryGo.de, insbesondere die mit “Angebot” überschriebenen Leistungsaufstellungen, sind freibleibend. Beabsichtigt der Mieter, ein Vertragsverhältnis mit der BatteryGo.de einzugehen, so bedarf es zum Zustandekommen des Vertrags nach Eingang einer entsprechenden Erklärung des Mieters (z.B. Bestellung, Auftragserteilung) einer Annahme dieses Vertragsangebots durch BatteryGo.de (Auftragsbestätigung) in Textform, soweit nicht ein gesonderter Vertragstext ausgefertigt wird. Mit der Auftragserteilung sichert der Mieter seine Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit zu.

2.2. BatteryGo.de ist berechtigt, ein Vertragsangebot des Mieters (Bestellung, Auftragserteilung) innerhalb von 14 Tagen nach Eingang (Zugang) anzunehmen. Geht das Vertragsangebot des Mieters auf elektronischem Wege ein, so stellt eine Zugangsbestätigung auf gleichem Wege noch keine verbindliche Annahme des Vertragsangebotes des Mieters dar.

2.3. Soweit die BatteryGo.de die technische Dokumentation (Montage- bzw. Installationsanleitung, Bedienungsanleitung, Wartungsanleitung) Abbildungen, Zeichnungen, technische Beschreibungen, Fertigungs- und Funktionsskizzen sowie sonstige Unterlagen an den Mieter übergibt, sind die darin gemachten Angaben für BatteryGo.de nicht bindend und beschreiben nicht die vereinbarte Beschaffenheit, soweit BatteryGo.de sie nicht ausdrücklich zur verbindlichen Grundlage des Vertrages erklärt.

2.4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer der BatteryGo.de. Der Mieter wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine etwaige Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. BatteryGo.de ist jedoch berechtigt, den Vertragsschluss durch Lieferung von qualitativ und preislich adäquaten, anderweitig beziehbaren Komponenten herbeizuführen.

3. Lieferung und Leistung

3.1. Gegenstand des Mietvertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder dem Mietvertrag aufgeführten Einzelgeräte. BatteryGo.de behält sich das Recht vor, die dort genannten durch funktionsgleiche andere Geräte zu ersetzen. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtungen durch BatteryGo.de setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters voraus. Dazu gehört der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Mieters zu liefernder Unterlagen, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, keine bauseitigen Behinderungen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstige Verpflichtungen des Mieters. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig oder vollständig erfüllt, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

3.2. Wird die Lieferung durch einen unabwendbaren, von BatteryGo.de nicht zu vertretenden Umstand verzögert oder unmöglich gemacht, sind wir für die Dauer der Behinderung und Nachwirkungen von der Lieferung entbunden. Entschädigungsansprüche gegen BatteryGo.de sind ausgeschlossen. Beide Parteien sind berechtigt, bei einer derartigen Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistung, welche länger als vier Wochen dauert, vom Vertrag zurückzutreten.

3.3. Soweit nichts anderes vereinbart wird, schuldet BatteryGo.de keine Lieferung der Mietsache an den Mieter. Der Leistungserfolg wird durch Bereitstellung am Sitz von BatteryGo.de herbeigeführt. Schuldet BatteryGo.de die Lieferung der Mietsache, so ist im Zweifel eine Lieferung an die in der Leistungsaufstellung angegebene inländische Anschrift des Mieters bis Bordsteinkante. Lieferungen in das Ausland erfolgen nach gesonderter Vereinbarung über die Transportkosten. BatteryGo.de ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Mieter zumutbar ist. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass der Mietgegenstand zum vorgesehenen Lieferzeitpunkt ordnungsgemäß am vereinbarten Lieferort abgeliefert werden kann.

3.4. Mit Übergabe des Leistungsgegenstands an den von BatteryGo.de bestimmten Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Leistungsgegenstands auf den Mieter über. BatteryGo.de wird auf schriftlichen Wunsch des Mieters eine entsprechende Frachtversicherung auf Kosten des Mieters abschließen.

3.5. BatteryGo.de ist bei nicht rechtzeitiger oder grundlos verweigerter Annahme der Ware berechtigt, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20% der Rechnungssumme zu verlangen. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden geringer ist.

3.6. Der Mieter hat die erhaltene Ware unverzüglich auf Fehler zu prüfen und BatteryGo.de gegenüber schriftlich und spezifiziert mitzuteilen. Die Rügefrist des § 377 HGB beträgt in diesem Falle zwei Werktage. Diese Frist gilt nicht für versteckte Mängel, die bei der Untersuchung nicht erkennbar waren. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach deren Entdeckung geltend gemacht werden. Die Rügen sind so rechtzeitig vor einer Be- und Verarbeitung mitzuteilen, dass die BatteryGo.de noch Abhilfe schaffen kann. Versäumt der Mieter die Rüge, verliert er etwaige Gewährleistungsrechte. Auch dann, wenn der Vermieter die Sache auf Anweisung des Mieters an einen Dritten geliefert hat, trifft den Mieter die Rügeobliegenheit nach § 377 HGB. Dies gilt auch im Fall der Durchlieferung an einen nicht kaufmännischen Abnehmer.

4. Garantien

4.1. Sämtliche Angaben und Leistungsbeschreibungen stellen als solche keine Garantien im Sinne des BGB dar. BatteryGo.de gibt – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – keine eigenen Garantien ab. Sie weist höchstens auf Garantien des Herstellers oder eines Dritten hin. Das betrifft insbesondere Leistungs- und Produktgarantien.

4.2. Leistet der Hersteller der Produkte oder ein Dritter aus der Lieferkette eine Garantie neben den gesetzlichen Rechten, so gilt diese ausschließlich im Verhältnis des Mieters zum Hersteller. Zur Wahrung der Garantieansprüche hat sich der Mieter im Falle des Auftretens von unter die Garantie fallenden Fehlern/ Mängeln direkt an den Hersteller bzw. den Dritten zu wenden. In vorstehendem Falle wird der Mieter auch BatteryGo.de im Hinblick auf die eventuelle Geltendmachung von Ansprüchen informieren und ihn über die Handhabung der Garantie durch den Hersteller bzw. den Dritten auf dem Laufenden halten.

5. Sicherheitsvorkehrungen / Verpflichtungen des Mieters

Die Fächer der Mietsache sind nur bedingt einbruchssicher. Es wird daher dringend die Bestellung einer Bewachung empfohlen. Es wird dem Mieter zudem dringend empfohlen, sowohl die vollständige Mietsache als auch die in der Mietsache gelagerten Gegenstände oder ähnliches in geeigneter Weise zu versichern.

6. Mietpreis/Fälligkeit

6.1. Die Preise für sämtliche Rechtsgeschäfte gelten, falls nichts anderes vereinbart, zuzüglich gesetzlicher MwSt. Alle Preise verstehen sich zur mietweisen Gestellung, soweit nicht anders vereinbart, für die jeweilige Laufzeit.

6.2. Nicht im Preis enthalten sind, sofern nichts anderes vereinbart, die etwaige Anschlusskosten, Kosten für Genehmigungsverfahren sowie die Gebühren aller Art, die von Veranstaltern, Speditionen, Abfertigungsorganen, Zollbehörden etc. erhoben werden. Der Mieter hat sämtliche zusätzliche Kosten der Mietsache zu tragen, die durch etwaige Erhöhungen von Mehrwertsteuern, Beförderungssteuern, Zollgebühren, Exportgebühren, Überseefrachtkosten oder ähnliche behördliche Maßnahmen oder Anordnungen durch die zuständigen Behörden nach Vertragsschluss anfallen.

6.3. BatteryGo.de ist berechtigt, Teilrechnungen auszustellen. Der Mieter stimmt zu, dass die Rechnungen von BatteryGo.de grundsätzlich in elektronischer Form an den angegebenen Rechnungsempfänger versandt werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass er keine Papierrechnungen mehr erhält und BatteryGo.de eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung an die hinterlegte E-Mail-Adresse übersendet. Der Mieter kann der Übersendung von Rechnungen in elektronischer Form jederzeit widersprechen. In diesem Fall wird BatteryGo.de die Rechnungen in Papierform an den Mieter stellen. Der Mieter hat in diesem Fall die Mehrkosten für die Übersendung der Rechnung in Papierform und das Porto hierfür zu tragen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ihm die elektronischen Rechnungen zugehen können oder von ihm, falls dies vereinbart wird, in elektronischer Form abgeholt werden. Störungen an den Empfangseinrichtungen oder sonstige Umstände, die den Zugang verhindern, hat der Mieter zu vertreten.

6.4. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung – spätestens vor Übergabe – ohne Abzug zu erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Der Mieter kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6.5. Bei Zahlungsverzug des Mieters oder in dem Falle, dass nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Mieters in Frage stellen, ist BatteryGo.de berechtigt, die gesamte Restschuld des Mieters aus allen Verträgen fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder sich nach Ablauf einer angemessenen Frist unbeschadet anderweitiger Rechte vom Vertrag zu lösen.

7. Überlassung der Mietsache

7.1. Die Mietsache wird ausschließlich für den vereinbarten Zweck und Zeitraum überlassen. Eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages ist ausgeschlossen. Die Untervermietung ist nur mit schriftlicher Genehmigung der BatteryGo.de gestattet.

7.2. Da es sich bei der Mietsache um gebrauchtes Gut handelt, begründen normale Gebrauchsspuren keinen Nachbesserungs-, Ersatz- und Rücknahmeanspruch. Dies gilt auch für materialtypische Farb- und Oberflächenabweichungen.

7.3. Verlust der und Beschädigungen an der Mietsache sind vom Mieter unverzüglich an BatteryGo.de zu melden, um gemeinsame Maßnahmen zur Schadensminderung / -beseitigung abzustimmen.

7.4. Der Mieter haftet für alle Verluste und Schäden an der Mietsache, die durch ihn, seine Angestellten, seine Beauftragten, oder seine Kunden schuldhaft verursacht werden. Er leistet Ersatz für alle notwendigen Aufwendungen für Herstellung / Reparatur der Mietsache, maximal bis zu dessen Wert bei der Übergabe an den Mieter.

7.5. Der Mieter ist ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von BatteryGo.de nicht berechtigt, die Mietsache weiterzuvermieten, Dritten zur Nutzung zu überlassen, zu belasten, zu veräußern, zu demontieren oder zu reparieren bzw. demontieren oder reparieren zu lassen. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietsache zu einem anderen als dem vereinbarten Aufstellungsort zu transportieren.

7.6. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache zum Ablauf der Mietzeit der BatteryGo.de in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben. Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner. Gibt der Mieter die Mietsache oder übergebene Unterlagen oder Teile der Mietsache -auch unverschuldet- zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an BatteryGo.de zurück, ist diese berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

7.7. Die Parteien sind berechtigt, die Mietverträge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. BatteryGo.de kann die Mietverträge außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

• erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters

• nicht eingelöste Bankeinzüge / -Schecks,

• gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,

• unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch der Mietsache

• Verzug des Mieters

7.8. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden (darunter auch durch Dritte verursachte Schäden und Folgeschäden), die während des Mietzeitraums durch die Mietsache oder an derselben verursacht werden.

7.9. Kaution: Vor Überlassung der Mietsache hat der Mieter die Kaution, die ohne anderslautende Vereinbarung 30% des Mietpreises beträgt, in bar zu hinterlegen oder auf ein BatteryGo.de zu benennendes Konto einzuzahlen. Die Überlassungsverpflichtung der BatteryGo.de ist aufschiebend bedingt auf die Leistung der Kaution. Der Mieter kann während der Dauer des Mietverhältnisses die Kaution nicht mit Forderungen von BatteryGo.de verrechnen.

8. Haftung/Schadensersatz/Gewährleistung

8.1. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet BatteryGo.de Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur

– bei Vorsatz unbeschränkt;

– bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte;

– bei einfacher Fahrlässigkeit nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, und nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens, der durch die Pflicht verhindert werden sollte, jedoch beschränkt auf 10 % des Mietpreises pro Schadensfall, insgesamt höchstens 5.000 € aus dem Vertrag;

8.2. Für alle Ansprüche gegen BatteryGo.de auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt – außer in den Fällen unbeschränkter Haftung- eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein

8.3. BatteryGo.de haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der BatteryGo.de oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Lieferanten für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des vereinbarten Mietpreises begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Mieters sind – auch nach Ablauf einer der BatteryGo.de etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.

8.4. BatteryGo.de haftet nicht für Folgeschäden wie beispielsweise Schäden durch Gewinnausfälle.

9. Technische Beratung

9.1. Etwaige anwendungstechnische Beratung durch BatteryGo.de in Wort, Schrift oder durch Versuche außerhalb einer gesonderten Vereinbarung zur Beratung (vergütungspflichtiger Beratungsvertrag), erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Mieter nicht von der eigenen Prüfung der von BatteryGo.de gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

9.2. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeiten von BatteryGo.de und liegen im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Mieters.

10. Gemeinsame Bestimmungen

10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche aus dem Vertrag ist der Sitz von der BatteryGo.de, sofern der Mieter Kaufmann ist. In diesem Fall ist die BatteryGo.de jedoch berechtigt, den Mieter auch an seinem Wohnsitzgericht gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

10.2. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

10.4. Änderungen dieser Vermietungsbedingungen werden über den Internetauftritt der BatteryGo.de bekannt gegeben und gelten als genehmigt, wenn der Mieter nicht schriftlich der Änderung widerspricht. Der Mieter muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an die BatteryGo.de absenden.

10.5. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass BatteryGo.de die Installation als Referenz benennen und mit Fotos der Installation werben darf. Darin enthalten ist die Erlaubnis, des Kunden Firmenlogo oder ggf. Dritten und eine Zusammenfassung des Projekts.

11. Contenteinspielung

11.1. Der Mieter hat BatteryGo.de alle Informationen, Materialien und Daten, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind, unentgeltlich und rechtzeitig, d.h. regelmäßig mit Auftragserteilung, zur Verfügung zu stellen. Der Mieter gewährleistet, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Materialien und Daten nicht gegen geltendes Recht verstoßen und frei von Rechten Dritter sind.

11.2. Im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten ist der Mieter verpflichtet, sicherzustellen, dass

• die von ihm oder von einem seiner Vertragspartner gelieferten Daten keine Sicherheitsrisiken auf der Hardware von BatteryGo.de oder eines von ihr beauftragten Dritten darstellen,

• die für die Animation verwendeten Daten oder sonstige Inhalte nicht gesetzwidrig sind,

• die für die Animation verwendeten Daten oder sonstige Inhalte keinerlei Urheber- oder Lizenzrechte Dritter verletzen,

• alle gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Auflagen erfüllt sind.

Der Mieter verpflichtet sich, uns von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen oder sonstigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und für alle Schäden aufzukommen, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen.